Ein zeitvariabler Stromtarif setzt sich aus unterschiedlichen Preisstufen je Kilowattstunde zusammen: Einem Hochtarif (HT) für die Tages- und einem Niedertarif (NT) für die Nachtstunden. Voraussetzung dafür ist ein spezieller Doppeltarifzähler, der den entsprechenden Verbrauch mit einem je eigenen Zählwerk erfasst.
Für Kunden mit einem solchen Doppel- bzw. HT/NT-Tarif wurde vom Gesetzgeber nachträglich nachgeschärft, wie der Referenzpreis ab August 2023 ermittelt wird. So ergibt sich der Referenzpreis für Doppeltarife ab August 2023: Für Zeiten im Hochtarif wird der Strompreis bei 40 Cent je kWh (brutto) gedeckelt, für Zeiten im Niedertarif bei 28 Cent je kWh (brutto). Daraus wird der durchschnittliche Referenzpreis gebildet, der nach zeitlicher Gültigkeit – also der genauen Stundenanzahl – von Hoch- und Niedertarif gewichtet ist. Entsprechend ermitteln wir aus Ihren gültigen HT/NT-Arbeitspreisen einen durchschnittlichen Arbeitspreis. Aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Referenzpreis und Ihrem durchschnittlichen Arbeitspreis berechnen wir Ihre Entlastung. Ihren zusätzlichen Entlastungsbetrag für den entsprechenden Zeitraum ab August 2023 erhalten Sie von uns als Einmalzahlung.